Heimatortsgemeinschaft

Bis im Frühjahr des Jahres 2019 wurde, anhand von Unterlagen aus dem bisherigen Archiv der Heimatortsgemeinschaft Lenauheim, immer angegeben, dass am 5. Oktober 1985 in Karlsruhe-Knielingen die Heimatortsgemeinschaft Lenauheim gegründet wurde.

Dies konnte nun im Frühjahr 2019, durch den Auffund eines „Sitzungsberichtes“ aus einem Nachlass, korrigiert werden. Es wird darin „… über die Gründung der Heimatortsgemeinschaft Lenauheim […] anläßlich des Schwabentreffens zu Ulm am 24. Mai 1980 …“ berichtet. Somit kann nunmehr das Datum 24.05.1980 als Gründungsdatum der HeimatOrtsGemeinschaft Lenauheim angeführt werden.

Das Wappen der Heimatortsgemeinschaft Lenauheim
Das Wappen der Heimatortsgemeinschaft Lenauheim

Zweck der „Heimatortsgemeinschaft Lenauheim in der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.“ ist die Förderung der Hilfe für die Eingliederung der Deutschen aus dem Banat in der Bundesrepublik Deutschland, die Förderung der Heimatpflege, des Kulturgutes und des Völkerverständigungsgedankens.

Um diese Ziele zu erreichen, ist sie bemüht, alle Banater Deutschen zu erfassen, ihre Verbindungen zu pflegen und die Beziehungen seiner Mitglieder zur alten Heimat zu fördern. Der Zweck der „Heimatortsgemeinschaft Lenauheim in der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.“ besteht weiterhin in der Förderung hilfsbedürftiger Banater Landsleute, die noch in der alten Heimat Banat/Rumänien oder anderen Staaten leben.

Die „Heimatortsgemeinschaft Lenauheim in der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.“ will diese Ziele erreichen, indem sie:

  • die gemeinsamen Anliegen der Deutschen aus dem Banat vor den gesetzgebenden Körperschaften, den staatlichen und kommunalen Behörden und vor sonstigen Einrichtungen vertritt;
  • geeignete Veranstaltungen wie: Vorträge, Versammlungen, Ausstellungen und sonstiger Veröffentlichungen veranlasst;
  • Hilfestellung der Landsleute bei ihren Bemühungen um die Eingliederung, insbesondere bei Behördengängen;
  • Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zielrichtung vornimmt;
  • Unterstützung von bedürftigen Landsleuten im In- und Ausland anbietet.

Die „Heimatortsgemeinschaft Lenauheim in der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Deren Vorsitzende im Vorstand waren Anton Dittiger, Herbert Klein und Alfred Mühlroth. Zur Zeit hat Werner Griebel das Amt, seit dem Jahre 2001, inne.

Die Heimattreffen fanden ebenfalls seit 1985, immer im 2-Jahres Rhythmus, also auch in den Jahren 1987, 1989, 1991, 1993, 1995, 1997, 1999, 2001, 2003, 2005, 2007, 2009, 2011, 2013, 2015, 2017, 2019, 2021 nur digital und und zuletzt 2023 in Augsburg oder Karlsruhe, bzw. in der näheren Umgebung dieser Städte, statt.

Ein neuer Abschnitt beginnt für die HOG Lenauheim mit dem Schreiben vom 23.02.2006 vom Finanzamt Mannheim-Neckarstadt, gemäß Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Mannheim-Neckarstadt  vom 29.07.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes. Damit erhielt die „Heimatortsgemeinschaft Lenauheim e.V.“, nach eingereichter Satzung, zuerst die vorläufige und danach fortlaufend die Bescheinigung einer Körperschaft mit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zweck. Die anerkannten allgemein als besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke sind:

  • Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AU)
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AU)
  • Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AU)

Der aktuelle Freistellungsbescheid kann jederzeit beim Vorsitzenden des Vereins eingesehen werden.

Näheres dazu finden Sie auch in unserer Satzung.