Details zur Flächen-Rückerstattung

Laut Beschluß der rumänischen Regierung (247/2005) konnte man in Rumänien wieder schriftliche Anträge auf Rückerstattung von landwirtschaftlichen Flächen bis zum 22.09.2005 stellen.

Die sehr knapp bemessenen Antragsfristen boten den ehemaligen Eigentümern und deren Erben eine allerletzte Chance. Diese Frist wurde durch einen Dringlichkeitserlass der rumänischen Regierung bis zum 30. November 2005 verlängert. Den originalen Gesetzestext in rumänischer Sprache, finden sie hier als PDF-Datei (ca. 808 kb), bereitgestellt durch das rumänische Landwirtschaftsministerium.

In Bezug auf die Rückgabe von Ackerflächen informiert das Bürgermeisteramt Lenauheim, dass man folgende Unterlagen zum Antragsstellung benötigt oder folgendes beachten sollte:

  • das Antragsformular für die Gemeinde Lenauheim zum herunterladen
  • schriftlichen Antrag mit bezeugenden Unterlagen für das Ackerland sowie einen Nachweis über die Erbfolge, sollen bis spätestens 30. November 2005 eingereicht werden.
  • Das Gesuch wird persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder per Post (Einschreiben Eigenhändig International) eingereicht.
  • Das Gesuch soll folgende Daten beinhalten: Name und Vorname des Antragstellers und seiner Eltern, in welcher Eigenschaft er das Gesuch einreicht, Verwandschaftsverhältnis, Fläche des Ackerlandes für die er sich berechtigt fühlt sowie jedwede andere nötige Daten zur rechtlichen Erlangung des Eigentums.
  • Dem Gesuch sollten beigefügt werden: Eigentumsunterlagen, Erbschaftsurkunden, Gerichtsurteile wenn vorhanden; in allen Fällen aber die Geburtsurkunde, Sterbeurkunde des Urhebers im Fall einer Erbschaft, sowie andere Urkunden und Dokumente aus denen das Eigentumsrecht über die beantragte Fläche hervorgeht.
  • Desgleichen soll dem Gesuch eine Erklärung beigefügt werden, in der der Antragsteller erklärt wie viel Feld er als Eigentum schon vom rumänischen Staat erhalten hat.
  • Das Gesetz wendet sich auch an diejenigen die ins Ausland ausgewandert sind, jedoch gibt es verschiedene Ansichten in Bezug auf die Bürger, die nicht mehr die rumänische Staatsanghörigkeit besitzen.
  • Als Beweis des Eigentums einer Fläche, kann man Folgendes vorlegen: Grundbuchauszüge, Kauf- oder Verkaufverträge, Bestätigungen vom Bürgermeisteramt, andere Schriften oder die Aussage über das Eigentum bestätigt von zwei Zeugen.

Für weitere Auskünfte, die Gemeinde Lenauheim betreffend, steht Ihnen das Bürgermeisteramt Lenauheim per E-Mail: lenauheim@upcmail.ro oder per Telefon: 0040-256-360428 gerne zur Verfügung.